- Zueignungsabsicht
- Zu|eig|nungs|ab|sicht, die (bes. Rechtsspr.): Absicht, sich etw. zuzueignen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Zueignungsabsicht — ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung). Der … Deutsch Wikipedia
Se ut dominum gerere — Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl,… … Deutsch Wikipedia
Diebstahl (Deutschland) — In der deutschen Strafrechtswissenschaft bezeichnet Diebstahl eine Straftat gegen das Eigentum nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB). Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die… … Deutsch Wikipedia
Dieb — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Entwendung — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Klaufen — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Langfinger — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Stehlen — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so … Deutsch Wikipedia
Animus rem sibi habendi — Der „animus rem sibi habendi“ (lat.: „Einstellung, eine Sache für sich zu haben“ = Zivilrecht der Besitzwille) ist die im Strafrecht bedeutende Zueignungsabsicht. In § 242 StGB ist es die über den bloßen Vorsatz hinausgehende Zueignungsabsicht… … Deutsch Wikipedia
Elektrizitätsdiebstahl — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Entziehung elektrischer Energie, umgangssprachlich als Stromdiebstahl bezeichnet, ist die offizielle Bezeichnung für… … Deutsch Wikipedia